Jokertage
Infos für Eltern
Alle Lernende unserer Schule können zwei selber bestimmbare freie Halbtage beziehen.
Dazu gelten folgende Regeln:
- Am ersten Schultag nach Ferien und in den letzten beiden Schulwochen des Schuljahres wird aus pädagogischen Überlegungen kein Urlaub erteilt.
- Das offizielle Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein.
- Für den Bezug ist keine Begründung notwendig.
- Das Gesuch muss spätestens fünf Arbeitstage vor Bezug des Urlaubs bei der Klassenlehrperson eingereicht sein.
- Die Klassen-LP bestätigt den Urlaub bis spätestens drei Tage vor Bezug mit der Unterschrift auf dem Formular. Eine Kopie geht an die Erziehungsberechtigten, das Original zu den Akten.
- Verpasste Aufgaben, Lernstoff und Prüfungen müssen in Eigenverantwortung vor- oder nachgeholt werden.
- Werden die zwei Joker-Halbtage bis Ende Schuljahr nicht bezogen, entfällt der Anspruch.