Basisstufe - Schule Römerswil

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Basisstufe

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Basisstufe Römerswil
Die Basisstufe verbindet den Kindergarten, die erste und die zweite Primarklasse
zu einer Bildungsstufe, in der Spielen und Lernen fliessend ineinander übergehen.
4- bis 8-jährige Kinder spielen, entdecken, lernen und forschen in der Basisstufe gemeinsam.
 
Sie bietet den Kindern ein pädagogisches Umfeld, in dem jedes Kind Anregungen, Aufgaben und Anforderungen erhält, die seinem Entwicklungsstand und seinen Interessen entsprechen. Die Kinder verweilen unterschiedlich lange in der Basisstufe.

Auf der Website der Dienststelle Volksschulbildung ist der Kurzfilm "Basisstufe spielen entdecken lernen" verlinkt, welcher einen guten Einblick in eine Basisstufe ermöglicht.

Gesetzliche Grundlagen zur Basisstufe (BS)
Die Basisstufe, der Besuch der Volksschule und der Schuleintritt sind im Gesetz über die Volksschulbildung vom 01.08.2011 geregelt:

§ 6 Basisstufe
2 Der zweijährige Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule können auch als vierjährige Basisstufe geführt werden.

§ 11 Besuch der Volksschule
1 Kinder und Jugendliche haben im Rahmen der Rechtsordnung
a. das Recht, während zwei Jahren, und die Pflicht, während eines Jahres einen öffentlichen oder privaten Kindergarten zu besuchen,
b. das Recht und die Pflicht, die Primarstufe und die Sekundarstufe I entweder in der öffentlichen oder in einer privaten Schule zu besuchen oder mit Privatunterricht zu absolvieren.

§ 12 Schuleintritt
1 Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
2 Die Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen.
3 Die Erziehungsberechtigten können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.
4 Die Schulleitung entscheidet über den Eintritt in die Primarschule, sofern sich die Kindergarten-, bzw. Basisstufenlehrperson und die Erziehungsberechtigten nicht einig sind.

Ausgangslage
Jedes Kind ist emotional, körperlich, sozial und im Denkvermögen unterschiedlich entwickelt. Die Kinder treten mit unterschiedlichen Kenntnissen  und Voraussetzungen in die Schule ein. Mit methodischer Vielfalt wird in der Basisstufe auf diese unterschiedlichen Voraussetzungen eingegangen. Es wird versucht, jedes Kind in seiner Eigenheit zu unterstützen, damit es seinen eigenen, individuellen Lernweg gehen kann. Eintritt und Übergänge in der Basisstufe sind flexibel gestaltet.

Rahmenbedingungen
Die Klassen sind altersgemischt und werden zu einem grossen Teil von zwei Lehrpersonen gemeinsam geführt. Die Verantwortung für die Lernenden und den Unterricht einer Basisstufenklasse tragen die drei Lehrpersonen gemeinsam. Kontaktperson ist in erster Linie die Klassenlehrperson. Die Zusammenarbeit aller Lehrpersonen der Basisstufe hat hohen Stellenwert, wobei jede Lehrperson für einzelne Fachbereiche verantwortlich ist.

Eintrittstermine
Der Eintritt in die Basisstufe erfolgt halbjährlich, jeweils auf Beginn eines Semesters: also im August und dem nachfolgenden Februar.

Anforderungen
Es ist möglich, jüngere Kinder aufzunehmen als dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Für den früheren Eintritt in die Basisstufe haben die Kinder folgende Anforderungen zu erfüllen:
 
  • Trennung von der Familie meistern
  • Schulweg schaffen
  • Unterrichtszeiten gewachsen sein
  • Selbständig auf die Toilette gehen
  • Selbständig an- und ausziehen
  • Gruppenerfahrungen mit anderen Kindern

Informationsanlass
Im Januar findet jeweils ein Elternabend zum Thema „Schuleintritt in die Basisstufe“ statt.

Anmeldung für den Eintritt in die Basisstufe
Das Anmeldeformular mit Infoschreiben gelangt auf dem Postweg zu den Eltern, wobei sie frühzeitig auf die beiden Möglichkeiten des Basisstufeneintrittes aufmerksam gemacht werden. Die angemeldeten Kinder verbringen vor dem definitiven Eintritt einen Schnuppervormittag in einer der Basisstufen. Das Anmeldeformular ist auch auf der Website unter "Infos für Eltern" zu finden.

Wöchentliche Unterrichtsdauer
Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt beim Eintritt in die Basisstufe mindestens 22 Lektionen und wird mit der Zeit entsprechend der individuell verlaufenden Schulfähigkeit auf 25 Lektionen erweitert.

Kriterien für die Klassenbildung
Die Kinder werden nach folgenden Kriterien in die Basisstufen Klassen eingeteilt:

  • Ausgeglichen hinsichtlich Anzahl Lernende
  • Ausgeglichen hinsichtlich Altersdurchmischung
  • Ausgeglichen hinsichtlich Geschlechter
  • Geschwister werden in der Regel in unterschiedliche Klassen eingeteilt
Der Entscheid für die Einteilung in die Klassen liegt bei der Schulleitung und erfolgt nach oben genannten Kriterien.

Lernziele und Beurteilung
Die Lernziele entsprechen dem Lehrplan des Kindergartens sowie der 1. und 2. Primar. Die Kinder verweilen zwischen drei und fünf Jahren in der Basisstufe. Sie wechseln nach dem Erreichen der Lernziele der 2. Primar nach den Sommerferien in eine Klasse der 3./4. Primar. Die Beurteilung erfolgt nach den kantonalen Vorgaben mit dem Beurteilungssystem „Ganzheitliches Beurteilen und Fördern“ (GBF), welches an der 1. und 2. Primar seit längerer Zeit angewendet wird.
Aktualisiert 06.08.2021 Häfliger
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